Quellen: (Oppermann, Reiterer 94), (Ilg 93).
Auf nationaler Ebene hat sich auch der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) um die Software-Ergonomie angenommen und die VDI-Richtlinie 5005 "Software-Ergonomie in der Bürokommunikation" herausgebracht. Auf internationaler Ebene ist besonders die ISO (International Standardization Organization) mit ihren Aktivitäten in der Arbeitsgruppe ISO TC159/SC4/WG5 zu nennen, die zusammen mit anderen ISO-Arbeitsgruppen in der Norm 9241 ergonomische Hard- und Softwareanforderungen formulieren (ISO 9241: Ergonomic requirements for office work with visual display terminals (VDTs)). Die Empfehlungen der ISO werden an den europäischen Normenausschuß CEN (Comite Europeen de Normalisation) und an die nationalen Normungsausschüsse (z.B. DIN) weitergegeben und von den jeweiligen Ländern direkt oder in geänderter Form übernommen.
Ab 1. Januar 1993 sind auch die EG-Richtlinien europaweit Gesetz. In diesem Zusammenhang ist die 1990 entstandene EG-Richtlinie 90/270/EWG (EG, Abkürzung für Europäische Gemeinschaft) zu nennen, die generelle Ziele der Mensch-Maschine-Schnittstelle definiert. Darüberhinaus gibt es verschiedene internationale Organisationen, wie z.B. CCITT (Abk. für Comite Consultatif International Telegraphique et Telephonique) oder ECMA (Abk. für European Computer Manufacturers Association), die ihrerseits Richtlinien und Regelwerke für die Hard- und Softwaregestaltung herausgeben. Häufig werden solche Richtlinien und Normen als Grundlage für Vertragsbedingungen im Hard- und Software-Bereich verwendet.
Die in den Normen und Regelwerken verwendeten software-ergonomischen Gütekriterien sind fast alle auf die Arbeiten von Dzida et. al (1978) zurückzuführen. Von den in seiner Arbeit genannten 7 Kriterien: Selbsterklärungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Erlernbarkeit, Aufgabenangemessenheit, Erwartungskonformität, Handlungsflexibilität, Fehlertoleranz sind 5 Kriterien in fast unveränderter Form in die DIN-Norm 66234 Teil 8 übernommen worden.
Dzida et al. (1978) |
DIN 66 234 Teil 8 (1988) |
VDI 5005 (1990) |
ISO 9241 Part 10 (1992) | |
|---|---|---|---|---|
| Aufgabenangemessenheit | × | × | × | × |
| Selbsterklärungsfähigkeit | × | × | × | |
| Steuerbarkeit | × | × | × | |
| Erwartungskonformität | × | × | × | |
| Fehlertoleranz | × | × | × | |
| Erlernbarkeit | × | × | ||
| Handlungsflexibilität | × | × | ||
| Individualisierbarkeit | × | |||
| Kompetenzförderlichkeit | × |
Diese 5 Grundsätze beruhen auf einer empirischen Untersuchung, bei der 233 erfahrene Computerbenutzer aus 100 vorgegebenen Eigenschaften von Dialogsystemen die für sie wichtigsten für die Benutzerfreundlichkeit nennen mußten. Aus diesen Ergebnissen wurden durch eine Faktorenanalyse insgesamt sieben Prinzipien ermittelt, aus denen fünf für die Norm ausgewählt wurden (Dzida, Herda & Itzfeld 1978).
Die 5 Grundsätze werden in der DIN 66 234 Teil 8 wie folgt definiert:
Ein Dialog ist aufgabenangemessen, wenn er die Erledigung der Arbeitsaufgabe des Benutzers unterstützt, ohne ihn durch Eigenschaften des Dialogsystems unnötig zu belasten.
Ein Dialog ist selbstbeschreibungsfähig, wenn dem Benutzer auf Verlangen Einsatzzweck sowie Leistungsumfang des Dialogsystems erläutert werden können und wenn jeder einzelne Dialogschritt unmittelbar verständlich ist oder der Benutzer auf Verlangen dem jeweiligen Dialogschritt entsprechende Erläuterungen erhalten kann.
Ein Dialog ist steuerbar, wenn der Benutzer die Geschwindigkeit des Ablaufs sowie die Auswahl und Reihenfolge von Arbeitsmitteln oder Art und Umfang von Ein und Ausgaben beeinflussen kann.
Ein Dialog ist erwartungskonform, wenn er den Erwartungen der Benutzer entspricht, die sie aus Erfahrungen mit bisherigen Arbeitsabläufen oder aus der Benutzerschulung mitbringen sowie den Erfahrungen, die sie sich während der Benutzung des Dialogsystems und im Umgang mit dem Benutzerhandbuch bilden.
Ein Dialog ist fehlerrobust, wenn trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben das beabsichtigte Arbeitsergebnis mit minimalem oder ohne Korrekturaufwand erreicht wird. Dazu müssen dem Benutzer die Fehler zum Zwecke der Behebung verständlich gemacht werden.
Besonders die letzte Empfehlung trägt maßgeblich dazu bei,
ob ein System als benutzergerecht empfunden wird. Mehrfache
Sicherungen gegen Fehlhandlungen sollten vorgesehen werden, ohne
jedoch den Benutzungskomfort unnötig einzuschränken. Solche
Sicherungen könnten sein:
- Rückfragen bei mächtigen Löschfunktionen,
- Storno-Funktion bzw. Rücknahme-(UNDO-)funktion,
- Einrichten von Löschspeichern zur Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes,
- Zwang zur Beidhandbedienung bei bestimmten Funktionen,
- Retten bei ungewolltem Systemabbruch,
- Automatisches Sichern der gerade bearbeiteten Datei.
Die Norm beinhaltet einige Beispiele zur Dialoggestaltung, jedoch keine Handlungsanleitung. Derzeit sind auch keine normativen Richtlinien zur Umsetzung der Norm vorgesehen. Wie einige sehr gut realisierte Beispiele zeigen, ist es aber durchaus möglich, die in der Norm vorhandene Gestaltungsfreiheit in benutzergerechte Lösungen umzusetzen. Was in der Norm bewußt nicht abgehandelt wird, sind die Zusammenhänge zur Schnittstelle "Organisation" und die Persönlichkeitsförderlichkeit (vgl. Cakir 1990).
Kompetenzförderlichkeit: Die software-ergonomische Gestaltung der Mensch-Rechner-Interaktion soll dazu beitragen, dem Benutzer einen kompetenten Umgang mit dem System zu ermöglichen und damit seine Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz bedeutet, daß sich der Benutzer Wissen über das System und seine organisatorische Einbettung erworben hat und daß er dieses Wissen auf die von ihm zu erfüllenden Aufgaben beziehen kann. Das Erwerben einer solchen Handlungskompetenz erfolgt durch Lernprozesse. Weitere Anforderungen aus diesem Kriterium heraus sind: Abbildung vertrauter Aufgabenbereiche; Verständlichkeit der Systemfunktionalität; konsistente handlungsunterstützende Benutzeroperationen; verständliche Ein- und Ausgabe-Aktionen.
Handlungsflexibilität: Ein Bürosystem wird dann als flexibel
angesehen, wenn es
- so ausgelegt ist, daß der Benutzer auch bei einer
geänderten Aufgabenstellung seine Arbeit noch effizient mit demselben
System erledigen kann,
- dem Benutzer das Erfüllen einer bestimmten Aufgabe auf
alternativen Wegen ermöglicht, die er entsprechend seinem
wechselnden Kenntnisstand und seiner aktuellen
Leistungsfähigkeit wählen kann,
- unterschiedlichen Benutzern mit unterschiedlichem
Erfahrungshintergrund das Erfüllen ihrer Aufgaben auf
alternativen Wegen ermöglicht.
Weitere Anforderungen aus diesem Kriterium heraus sind: Anpassungsfähigkeit an neue Aufgaben; Zulässigkeit individueller Arbeitsobjekte; alternative Benutzeroperationen; freizügige Informations-Ein- und -Ausgaben.
Aufgabenangemessenheit: Sie wird durch folgende zwei Fragen
bestimmt:
- Kann der Benutzer die Zielsetzung seiner Aufgabe überhaupt mit
dem System oder der Anwendung erreichen oder muß er andere
Systeme oder Medien zu Hilfe nehmen (Mediensprünge: z.B.
Speicherung von Zwischenergebnissen auf Papier)?
- Mit welchem Planungs- und Zeitaufwand (einschließlich des Aufwandes zur Korrektur von Fehlern) sowie mit welcher Qualität des Arbeitsergebnisses kann dieses Ziel erreicht werden.
Weitere Anforderungen dieses Kriteriums sind: Unterstützung grundlegender Büroaufgaben; aufgabenangepaßte Büroobjekte und -funktionen; Effizienz der Benutzeroperationen; aufgabengerechte Informations-Ein- und -Ausgabe.
Zusammengefaßt werden in den Teilen 2, 5 und 6 die Aufgaben und die Arbeitsumgebung beschrieben. In den Teilen 3, 4, 7, 8, und 9 werden hardware-ergonomische Aspekte behandelt, während die Teile 10-17 sich mit der software-ergonomischen Seite der Arbeit am Bildschirm befassen.
"Bei Konzipierung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software
sowie bei der Gestaltung von Tätigkeiten, bei denen
Bildschirmgeräte zum Einsatz kommen, hat der Arbeitgeber
folgenden Faktoren Rechnung zu tragen:
a) Die Software muß der auszuführenden Tätigkeit
angepaßt sein.
b) Die Software muß benutzerfreundlich sein und gegebenenfalls
dem Kenntnis und Erfahrungsstand des Benutzers angepaßt werden
können; ohne Wissen des Arbeitnehmers darf keinerlei Vorrichtung
zur quantitativen oder qualitativen Kontrolle verwendet werden.
c) Die Systeme müssen den Arbeitnehmern Angaben über die
jeweiligen Abläufe bieten.
d) Die Systeme müssen die Informationen in einem Format und
einem Tempo anzeigen, das den Benutzern angepaßt ist.
e) Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die
Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden."