Quellen: (Oppermann, Reiterer 94), (Ilg 93).

Evaluationskriterien

Generell geht man heute im Bereich der Software-Ergonomie davon aus, daß bei der Gestaltung und Bewertung von EDV-Systemen die in Abb.1 gezeigten Elemente sowie deren Beziehungen zueinander zu berücksichtigen sind (Frese, Brodbeck 89). Vorgehensweisen des Software-Engineering und der Evaluation, die all diese Elemente und Beziehungen berücksichtigen, - werden vielfach als ganzheitlich bezeichnet.

Abb. 1 Elemente und Beziehungen. (anklickbare Abb.)

Bei der software-ergonomischen Evaluation stehen immer die Eigenschaften der Mensch-Rechner-Schnittstelle im Vordergrund, die sich auf die Erfordernisse der Benutzer und ihre Fähigkeiten beziehen sowie auf die Anforderungen der Arbeitsaufgaben, die mit dem zu bewertenden System durchgeführt werden sollen. Die Qualität einer Benutzerschnittstelle kann somit nicht absolut gesehen werden.

Normen und Standards für die Benutzungsschnittstelle.

Bei der Gestaltung der Mensch-Rechner-Schnittstelle wurde schon früh erkannt, daß es ohne eine Normierung einen unübersehbaren Wildwuchs von Anwendungsoberflächen mit mehr oder weniger benutzer- und aufgabenorientierten Lösungen geben wird. Verschiedene Wissenschaftsdisziplinen haben sich im Laufe der letzten Jahre intensiv mit der Problematik einer Vereinheitlichung der Benutzungsschnittstelle befaßt. Erste Ergebnisse sind bereits in Normen und Richtlinien eingeflossen. Besonders hervorzuheben ist hierbei die weltweite Vorreiterrolle des Normungsausschusses Informationsverarbeitung im DIN (Deutsches Institut für Normung), der sich bereits in den 70er Jahren mit dem Thema Software-Ergonomie befaßt hat und u.a. 1988 die Norm "Bildschirmarbeitsplätze, Grundsätze ergonomischer Dialoggestaltung" (DIN 66 234 Teil 8) hervorgebracht hat.

Auf nationaler Ebene hat sich auch der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) um die Software-Ergonomie angenommen und die VDI-Richtlinie 5005 "Software-Ergonomie in der Bürokommunikation" herausgebracht. Auf internationaler Ebene ist besonders die ISO (International Standardization Organization) mit ihren Aktivitäten in der Arbeitsgruppe ISO TC159/SC4/WG5 zu nennen, die zusammen mit anderen ISO-Arbeitsgruppen in der Norm 9241 ergonomische Hard- und Softwareanforderungen formulieren (ISO 9241: Ergonomic requirements for office work with visual display terminals (VDTs)). Die Empfehlungen der ISO werden an den europäischen Normenausschuß CEN (Comite Europeen de Normalisation) und an die nationalen Normungsausschüsse (z.B. DIN) weitergegeben und von den jeweiligen Ländern direkt oder in geänderter Form übernommen.

Ab 1. Januar 1993 sind auch die EG-Richtlinien europaweit Gesetz. In diesem Zusammenhang ist die 1990 entstandene EG-Richtlinie 90/270/EWG (EG, Abkürzung für Europäische Gemeinschaft) zu nennen, die generelle Ziele der Mensch-Maschine-Schnittstelle definiert. Darüberhinaus gibt es verschiedene internationale Organisationen, wie z.B. CCITT (Abk. für Comite Consultatif International Telegraphique et Telephonique) oder ECMA (Abk. für European Computer Manufacturers Association), die ihrerseits Richtlinien und Regelwerke für die Hard- und Softwaregestaltung herausgeben. Häufig werden solche Richtlinien und Normen als Grundlage für Vertragsbedingungen im Hard- und Software-Bereich verwendet.

Die in den Normen und Regelwerken verwendeten software-ergonomischen Gütekriterien sind fast alle auf die Arbeiten von Dzida et. al (1978) zurückzuführen. Von den in seiner Arbeit genannten 7 Kriterien: Selbsterklärungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Erlernbarkeit, Aufgabenangemessenheit, Erwartungskonformität, Handlungsflexibilität, Fehlertoleranz sind 5 Kriterien in fast unveränderter Form in die DIN-Norm 66234 Teil 8 übernommen worden.

Abb. : Software-ergonomische Gestaltungskriterien im Vergleich.

Dzida
et al.
(1978)

DIN 66 234

Teil 8
(1988)
VDI 5005
(1990)

ISO 9241

Part 10
(1992)
Aufgabenangemessenheit ×× ××
Selbsterklärungsfähigkeit ×× ×
Steuerbarkeit ×× ×
Erwartungskonformität ×× ×
Fehlertoleranz ×× ×
Erlernbarkeit × ×
Handlungsflexibilität × ×
Individualisierbarkeit ×
Kompetenzförderlichkeit ×

EG-Richtlinie 90/270/EWG Mensch-Maschine-Schnittstelle

DIN 66 234 Teil 8: Grundsätze ergonomischer Dialoggestaltung

Erste Normen, die zum Themenbereich Software-Ergonomie ausgearbeitet wurden, machen Aussagen zur Gruppierung und Formatierung von Information (DIN 66 234 Teil 3) und ihre Codierung (Teil 5). Weitere Themen, wie z.B. Verwendung von Graphik und Farbe, werden in Beiblättern zu dieser Norm geregelt. Internationale Anerkennung fand die Veröffentlichung des Teils 8 dieser Norm, in der 5 Grundsätze der Dialoggestaltung genannt sind:
Aufgabenangemessenheit,
Selbstbeschreibungsfähigkeit,
Steuerbarkeit,
Erwartungskonformität,
Fehlerrobustheit.

Diese 5 Grundsätze beruhen auf einer empirischen Untersuchung, bei der 233 erfahrene Computerbenutzer aus 100 vorgegebenen Eigenschaften von Dialogsystemen die für sie wichtigsten für die Benutzerfreundlichkeit nennen mußten. Aus diesen Ergebnissen wurden durch eine Faktorenanalyse insgesamt sieben Prinzipien ermittelt, aus denen fünf für die Norm ausgewählt wurden (Dzida, Herda & Itzfeld 1978).

Die 5 Grundsätze werden in der DIN 66 234 Teil 8 wie folgt definiert:

Ein Dialog ist aufgabenangemessen, wenn er die Erledigung der Arbeitsaufgabe des Benutzers unterstützt, ohne ihn durch Eigenschaften des Dialogsystems unnötig zu belasten.

Ein Dialog ist selbstbeschreibungsfähig, wenn dem Benutzer auf Verlangen Einsatzzweck sowie Leistungsumfang des Dialogsystems erläutert werden können und wenn jeder einzelne Dialogschritt unmittelbar verständlich ist oder der Benutzer auf Verlangen dem jeweiligen Dialogschritt entsprechende Erläuterungen erhalten kann.

Ein Dialog ist steuerbar, wenn der Benutzer die Geschwindigkeit des Ablaufs sowie die Auswahl und Reihenfolge von Arbeitsmitteln oder Art und Umfang von Ein und Ausgaben beeinflussen kann.

Ein Dialog ist erwartungskonform, wenn er den Erwartungen der Benutzer entspricht, die sie aus Erfahrungen mit bisherigen Arbeitsabläufen oder aus der Benutzerschulung mitbringen sowie den Erfahrungen, die sie sich während der Benutzung des Dialogsystems und im Umgang mit dem Benutzerhandbuch bilden.

Ein Dialog ist fehlerrobust, wenn trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben das beabsichtigte Arbeitsergebnis mit minimalem oder ohne Korrekturaufwand erreicht wird. Dazu müssen dem Benutzer die Fehler zum Zwecke der Behebung verständlich gemacht werden.

Besonders die letzte Empfehlung trägt maßgeblich dazu bei, ob ein System als benutzergerecht empfunden wird. Mehrfache Sicherungen gegen Fehlhandlungen sollten vorgesehen werden, ohne jedoch den Benutzungskomfort unnötig einzuschränken. Solche Sicherungen könnten sein:
- Rückfragen bei mächtigen Löschfunktionen,
- Storno-Funktion bzw. Rücknahme-(UNDO-)funktion,
- Einrichten von Löschspeichern zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes,
- Zwang zur Beidhandbedienung bei bestimmten Funktionen,
- Retten bei ungewolltem Systemabbruch,
- Automatisches Sichern der gerade bearbeiteten Datei.

Die Norm beinhaltet einige Beispiele zur Dialoggestaltung, jedoch keine Handlungsanleitung. Derzeit sind auch keine normativen Richtlinien zur Umsetzung der Norm vorgesehen. Wie einige sehr gut realisierte Beispiele zeigen, ist es aber durchaus möglich, die in der Norm vorhandene Gestaltungsfreiheit in benutzergerechte Lösungen umzusetzen. Was in der Norm bewußt nicht abgehandelt wird, sind die Zusammenhänge zur Schnittstelle "Organisation" und die Persönlichkeitsförderlichkeit (vgl. Cakir 1990).


VDI-Richtlinie 5005: Software-Ergonomie in der Bürokommunikation

Um dem Entwickler und Bewerter eine Einschätzung der software-ergonomischen Güte eines Systems zu erlauben, muß eine Brückenfunktion zwischen den Anforderungen des Benutzers und seiner Aufgaben im Büroprozeß und den Anforderungen aus der technischen Realisierung von Anwendungen der Bürokommunikation hergestellt werden. Diese Brückenfunktion wird in der VDI-Richtlinie durch die Bereitstellung von drei Kriterien gebildet, die bei einer software-ergonomischen Systemgestaltung gemeinsam in ausreichendem Maße erfüllt sein müssen:

Kompetenzförderlichkeit: Die software-ergonomische Gestaltung der Mensch-Rechner-Interaktion soll dazu beitragen, dem Benutzer einen kompetenten Umgang mit dem System zu ermöglichen und damit seine Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz bedeutet, daß sich der Benutzer Wissen über das System und seine organisatorische Einbettung erworben hat und daß er dieses Wissen auf die von ihm zu erfüllenden Aufgaben beziehen kann. Das Erwerben einer solchen Handlungskompetenz erfolgt durch Lernprozesse. Weitere Anforderungen aus diesem Kriterium heraus sind: Abbildung vertrauter Aufgabenbereiche; Verständlichkeit der Systemfunktionalität; konsistente handlungsunterstützende Benutzeroperationen; verständliche Ein- und Ausgabe-Aktionen.

Handlungsflexibilität: Ein Bürosystem wird dann als flexibel angesehen, wenn es
- so ausgelegt ist, daß der Benutzer auch bei einer geänderten Aufgabenstellung seine Arbeit noch effizient mit demselben System erledigen kann,
- dem Benutzer das Erfüllen einer bestimmten Aufgabe auf alternativen Wegen ermöglicht, die er entsprechend seinem wechselnden Kenntnisstand und seiner aktuellen Leistungsfähigkeit wählen kann,
- unterschiedlichen Benutzern mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund das Erfüllen ihrer Aufgaben auf alternativen Wegen ermöglicht.

Weitere Anforderungen aus diesem Kriterium heraus sind: Anpassungsfähigkeit an neue Aufgaben; Zulässigkeit individueller Arbeitsobjekte; alternative Benutzeroperationen; freizügige Informations-Ein- und -Ausgaben.

Aufgabenangemessenheit: Sie wird durch folgende zwei Fragen bestimmt:
- Kann der Benutzer die Zielsetzung seiner Aufgabe überhaupt mit dem System oder der Anwendung erreichen oder muß er andere Systeme oder Medien zu Hilfe nehmen (Mediensprünge: z.B. Speicherung von Zwischenergebnissen auf Papier)?

- Mit welchem Planungs- und Zeitaufwand (einschließlich des Aufwandes zur Korrektur von Fehlern) sowie mit welcher Qualität des Arbeitsergebnisses kann dieses Ziel erreicht werden.

Weitere Anforderungen dieses Kriteriums sind: Unterstützung grundlegender Büroaufgaben; aufgabenangepaßte Büroobjekte und -funktionen; Effizienz der Benutzeroperationen; aufgabengerechte Informations-Ein- und -Ausgabe.


ISO 9241: Ergonomic requirements for office work with visual display terminals (VDTs)

Auf internationaler Ebene behandelt die ISO-Norm 9241 "Ergonomic requirements for office work with visual display terminals (VDTs)" sowohl hardware- als auch software-ergonomische Aspekte der Bildschirmarbeit.
Teil 1: Allgemeine Einleitung (General introduction)
Teil 2: Aufgabenanforderungen (Guidance on task requirements)
Teil 3: Bildschirmanforderungen (Visual display requirements)
Teil 4: Tastaturanforderungen (Keyboard requirements)
Teil 5: Arbeitsplatzgestaltung und Haltungsanforderungen (Workstation layout and postural requirements)
Teil 6: Umgebungsanforderungen (Environmental requirements)
Teil 7: Bildschirmreflektion (Dispaly requirements with reflections)
Teil 8: Anforderungen an die Farbanzeige (Requirements for displayed colours)
Teil 9: Anforderungen an Eingabegeräte (außer Tastatur); (Requirements for non-keyboard input devices)
Teil 10: Dialoggrundsätze (Dialogue principles)
Suitability for the task, Aufgabenangemessenheit
Self-descriptiveness, Selbstbeschreibungsfähigkeit
Controllability, Steuerbarkeit
Conformity with user expectations,
Error tolerance, Fehlerrobustheit
Suitability of individualization, Individualisierbarkeit

Dialogue systems are said to support suitability for individualisation if the system is constructed to allow for adaptation to the user`s individual needs and skills for a given task.
Suitability for learning, Erlenbarkeit
Dialogue systems are said to support learnability if they guide the user through the learning stages minimizing the learning time.
Teil 11: Benutzbarkeitsprinzipien (Usability statements)
Teil 12: Informationspräsentation (Presentation of information)
Teil 13: Benutzerführung (User guidance)
Teil 14: Menüdialoge (Menu dialogues)
Teil 15: Dialog; KommandoKommandodialoge (Command dialogues)
Teil 16: Direkt manipulative Dialoge (Direct manipulation dialogues)
Teil 17: Formulardialoge (Form filling dialogues)

Zusammengefaßt werden in den Teilen 2, 5 und 6 die Aufgaben und die Arbeitsumgebung beschrieben. In den Teilen 3, 4, 7, 8, und 9 werden hardware-ergonomische Aspekte behandelt, während die Teile 10-17 sich mit der software-ergonomischen Seite der Arbeit am Bildschirm befassen.


EG-Richtlinie 90/270/EWG Mensch-Maschine-Schnittstelle

Die EG-Richtlinie 90/270/EWG wird in Verbindung mit den ISO-Normen der Reihe 9241 die wichtigste Regelung "über die Mindestanforderungen bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten" bilden, da sie Gesetzeskraft besitzt. Dabei richtet sie sich nicht an die Bürger der Staaten, sondern an deren Regierungen. Diese sind dafür verantwortlich, daß daraus nationales Recht entsteht. In Deutschland wird daraus gerade eine Verordnung des Bundesarbeitsministers und eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV) im Fachbereich Verwaltung der Berufsgenossenschaften vorbereitet. Die EG-Richtlinie faßt für die Gestaltung von Software folgendes zusammen:

"Bei Konzipierung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie bei der Gestaltung von Tätigkeiten, bei denen Bildschirmgeräte zum Einsatz kommen, hat der Arbeitgeber folgenden Faktoren Rechnung zu tragen:
a) Die Software muß der auszuführenden Tätigkeit angepaßt sein.
b) Die Software muß benutzerfreundlich sein und gegebenenfalls dem Kenntnis und Erfahrungsstand des Benutzers angepaßt werden können; ohne Wissen des Arbeitnehmers darf keinerlei Vorrichtung zur quantitativen oder qualitativen Kontrolle verwendet werden.
c) Die Systeme müssen den Arbeitnehmern Angaben über die jeweiligen Abläufe bieten.
d) Die Systeme müssen die Informationen in einem Format und einem Tempo anzeigen, das den Benutzern angepaßt ist.
e) Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden."